Die heute präsentierte „Studie“ zum Ausbau ärztlicher Hausapotheken beginnt bei einem realen Problem: In Österreich sind Kassenstellen in der Allgemeinmedizin teilweise schwer zu besetzen, besonders in ländlichen Regionen. Mit Stichtag 1. Mai 2026 waren laut den präsentierten Zahlen 130 allgemeinmedizinische Planstellen unbesetzt, 67 davon gelten als schwer zu besetzen.
Darüber müssen wir reden. Und wir brauchen Antworten darauf. Nur überzeugt mich die Antwort der Studie nicht. Denn sie lautet im Kern: Wenn eine Ordination am Land wirtschaftlich nicht attraktiv genug ist, ermöglichen wir zusätzlich den Verkauf von Medikamenten. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen die Niederlassung attraktiver machen. Damit wird aber ein strukturelles Problem der Kassenmedizin über ein zusätzliches Geschäftsmodell mit Arzneimitteln gelöst. Das halte nicht nur ich für den falschen Weg.
Zunächst lohnt ein Blick darauf, was tatsächlich gefordert wird. In der öffentlichen Debatte wird vor allem über den „Landarzt“ gesprochen. Über ältere Patient:innen, die ohne Auto viele Kilometer zur nächsten Apotheke zurücklegen müssten. Über Hausbesuche, bei denen ein notwendiges Medikament angeblich nicht unmittelbar mitgegeben werden könne. Das sind reale Versorgungssituationen, und genau dort haben ärztliche Hausapotheken durchaus ihre Berechtigung. Wobei gerade das Beispiel des Hausbesuchs nicht ganz so eindeutig ist, wie es dargestellt wird: Ärzt:innen können notwendige Arzneimittel für die unmittelbare Versorgung durchaus beim Patienten oder bei der Patientin zurücklassen. Was vor allem fehlt, ist eine unkomplizierte Möglichkeit der regulären Verrechnung. Dafür braucht es aber kein bundesweites Dispensierrecht für jede Kassenordination. Dafür kann man eine konkrete und saubere Lösung für Hausbesuche schaffen.
Die heute präsentierten Unterlagen gehen aber wesentlich weiter: Gefordert wird die bundesweite Freigabe ärztlicher Hausapotheken für alle Allgemeinmediziner:innen mit Kassenvertrag. Nicht nur in Gemeinden ohne öffentliche Apotheke. Nicht nur in besonders schlecht versorgten Regionen. Bundesweit. Ärztekammerpräsident Johannes Steinhart argumentiert in den Presseunterlagen sogar ausdrücklich für ein Dispensierrecht in Wien. Damit reden wir nicht mehr über eine gezielte Lösung für eine Versorgungslücke. Wir reden über eine grundlegende Veränderung der Rollenverteilung in der Arzneimittelversorgung. Und genau das sollte dann auch so diskutiert werden.
Die zentrale These lautet, dass zu geringe Patient:innenzahlen im ländlichen Raum zu einem zu geringen Einkommen führen würden und zusätzliche Einnahmen aus einer Hausapotheke deshalb die Nachbesetzung erleichtern könnten. Nur liefern die heute präsentierten Daten dafür erstaunlich wenig Beleg. Im Gegenteil: Eine Folie mit der Überschrift „Einkommen der Allgemeinmediziner wächst“ zeigt, dass der durchschnittliche Bruttobetriebsüberschuss einer allgemeinmedizinischen Ordination laut Statistik Austria von rund 198.000 Euro im Jahr 2021 auf rund 265.000 Euro im Jahr 2024 gestiegen ist. Gleichzeitig prognostiziert das von der Kammer mit der „Studie“ beauftragte Beratungsunternehmen, dass die Zahl der „schwer zu besetzenden Planstellen“ von derzeit 67 auf 144 im Jahr 2035 steigen werde. Was in der Präsentation fehlt, ist aber die entscheidende Verbindung zwischen diesen beiden Dingen. Wo ist die Analyse der Einkommen gerade jener Ordinationen, die nicht besetzt werden können? Wo ist die Differenzierung nach kleinen Gemeinden, Regionen und unterschiedlichen Praxisformen? Und vor allem: Wo ist der empirische Nachweis, dass junge Ärzt:innen eine Kassenstelle tatsächlich deshalb nicht übernehmen, weil ihnen Einnahmen aus dem Medikamentenverkauf fehlen? Eine österreichweite durchschnittliche betriebswirtschaftliche Kennzahl beantwortet diese Frage jedenfalls nicht.
Zudem spart man eine zentrale Frage aus: Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass diese Ordinationen vermeintlich so wenig attraktiv sind? Worauf ich hinauswill, ist recht einfach: Wenn es tatsächlich so ist, wie Kammer und „Studien“autor:innen darstellen, dann ist der Vertrag zwischen ÖGK und Ärztekammer offenbar derart unattraktiv, dass junge Ärzt:innen zunehmend davor zurückschrecken, einen solchen Vertrag anzunehmen. Eine bemerkenswerte Selbstanklage, wie ich finde. Noch dazu, wo sich die zuständigen Funktionäre in der Kammer gegen eine bundesweit einheitliche Neufassung und Modernisierung des Gesamtvertrags mit Händen und Füßen wehren. Zu erleben war das unter anderem zuletzt am 9. April bei einer Kuriensitzung der niedergelassenen Ärzt:innen, bei der einmal mehr Ausstiegsszenarien aus den derzeit schleppend laufenden Vertragsverhandlungen diskutiert wurden.
Besonders genau sollte man sich auch die Zahl von 96.000 Euro „Zusatzwertschöpfung“ ansehen. Denn daraus wird in der Präsentation ziemlich unvermittelt ein Argument für einen angeblichen Zusatzverdienst. Die Präsentation formuliert wörtlich: „Zusatzverdienst erleichtert die Nachbesetzung von Kassenstellen im ländlichen Raum.“ Direkt darunter folgt die Zahl: „Zusatzwertschöpfung von durchschnittlich 96.000 Euro pro Jahr.“ Als Quelle wird der Heilmittelreport 2026 der Sozialversicherung genannt. Nur sind „Zusatzwertschöpfung“, „Apothekenspanne“, Umsatz und persönliches Einkommen eines Arztes oder einer Ärztin nicht dasselbe. Der Heilmittelreport selbst weist für 2025 eine von der Krankenversicherung bezahlte Apothekenspanne von durchschnittlich rund 100.000 Euro je ärztlicher Hausapotheke aus. Daraus werden aber noch lange keine 100.000 Euro zusätzliches persönliches Einkommen. Davon müssen unter anderem Betrieb, Personal, Lagerhaltung und andere Kosten getragen werden. Genau diese Unterscheidung ist wichtig, wenn man daraus anschließend gesundheitspolitische Schlüsse ableiten möchte. Zum Vergleich: In der Vorgängerstudie 2023 wurde noch mit rund 30.000 Euro zusätzlichem Einkommen vor Steuer argumentiert und daraus sogar die Behauptung abgeleitet, ein Ausbau um 570 Hausapotheken könne rund 400 zusätzliche Kassenpraxen bringen. In der neuen Präsentation findet sich diese konkrete Prognose nicht mehr. Dafür steht nun die wesentlich größere Zahl von 96.000 Euro im Raum – allerdings als „Zusatzwertschöpfung“. Das sollte man nicht miteinander verwechseln.
Vor allem aber steckt in der ganzen Argumentation ein grundsätzlicher Denkfehler. Die Frage darf nicht lauten: Was können wir einer klassischen Einzelordination zusätzlich verkaufen lassen, damit jemand sie übernimmt? Die Frage müsste lauten: Wie wollen junge Ärzt:innen heute eigentlich arbeiten?
Und dazu gibt es Erkenntnisse. In der Untersuchung „Traumjob: Landarzt?“ der Sozialversicherung waren bei Turnusärzt:innen Arbeitszeitbelastung und die schwierige Abgrenzung zwischen Beruf und Freizeit mit Abstand die wichtigsten Argumente gegen eine Tätigkeit als Landarzt oder Landärztin. Der finanzielle Faktor Hausapotheke lag lediglich auf Platz sieben, das zu geringe Einkommen auf Platz acht. Als wichtigste Verbesserungen nannten die jungen Ärzt:innen Veränderungen bei Arbeitsverhältnissen und Arbeitszeiten. Die Untersuchung ist nicht neu und selbstverständlich hat sich die Medizin seither weiterentwickelt. Aber gerade diese Entwicklung spricht noch stärker für diesen Befund. Eine neuere Analyse zur hausärztlichen Tätigkeit kommt ebenfalls zum Ergebnis, dass Jungmediziner:innen insbesondere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zeitliche Flexibilität und berufliche Autonomie schätzen. Außerdem sind in Primärversorgungseinheiten tendenziell jüngere Allgemeinmediziner:innen tätig. Und eine Befragung von Ärztinnen in österreichischen Primärversorgungseinheiten aus dem Jahr 2023 zeigt eine hohe Zufriedenheit gerade mit jenen Dingen, um die es hier geht: 96 Prozent bewerteten das interdisziplinäre Arbeiten sehr gut oder gut, 85 Prozent die Work-Life-Balance. Das sind die Hinweise, an denen sich Gesundheitspolitik orientieren sollte.
Die klassische Vorstellung einer Landarztpraxis ist noch immer stark vom Einzelkämpfer-Modell geprägt. Eine Ärztin oder ein Arzt führt die Ordination, beschäftigt Mitarbeiter:innen, organisiert Dienstpläne, kümmert sich um Abrechnung, IT, Bestellungen und Bürokratie und trägt im Wesentlichen alleine die Verantwortung dafür, dass die Praxis funktioniert.
Dieses Modell wird es auch weiterhin geben, und manche wollen genau so arbeiten. Aber wir dürfen nicht so tun, als müsste sich eine neue Generation von Ärzt:innen zwangsläufig an dieses Modell anpassen. Das System muss sich auch an die Menschen anpassen, die darin arbeiten. Dafür brauchen wir mehr Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten und gerade im ländlichen Raum Primärversorgungsnetzwerke. Wir brauchen einfachere Möglichkeiten zur Anstellung von Ärzt:innen, Teilzeitmodelle und Jobsharing. Dazu gehören selbstverständlich auch mehr über die Sozialversicherung abrechenbare nichtärztliche Angebote – etwa Wundmanagement oder Leistungen der MTD-Berufe wie Physiotherapie und Diätologie. Nicht Ärzt:innen alleine machen eine gute Gesundheitsversorgung aus. Wir brauchen deshalb Kassenverträge, die Teamarbeit ermöglichen und nicht behindern. Und wir brauchen eine faire Finanzierung von Versorgung in Regionen, in denen eine bestimmte Struktur gesellschaftlich notwendig ist, auch wenn die reine Patient:innenzahl geringer ist. Wenn eine Kassenstelle in einer kleinen Gemeinde volkswirtschaftlich und gesundheitspolitisch notwendig ist, dann sollten wir diese medizinische Versorgung ordentlich finanzieren. Direkt. Und nicht über den Umweg, dass Ärzt:innen zusätzlich Medikamente verkaufen müssen, damit sich ihre Ordination rechnet.
Interessanterweise taucht dieser Gedanke selbst in den Unterlagen der Ärztekammer auf. Dort wird eingeräumt, dass Primärversorgungszentren in sehr dünn besiedelten Gebieten nicht immer das passende Instrument sind. Gleichzeitig werden Primärversorgungsnetzwerke ausdrücklich als besser geeignete Variante für solche Regionen genannt. Genau dort sollte die Diskussion weitergehen. Ein Primärversorgungsnetzwerk erlaubt mehrere Ordinationen an unterschiedlichen Standorten, Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen und anderen Gesundheitsberufen, gegenseitige Vertretung und gemeinsame Strukturen, ohne zwangsläufig alle Angebote in einem großen Zentrum konzentrieren zu müssen. Das ist genau jene Art von Versorgung, die wir für ländliche Räume weiterentwickeln sollten. Hausapotheken können darin durchaus ihren Platz haben. Aber als Bestandteil eines Versorgungskonzepts dort, wo sie tatsächlich gebraucht werden – nicht als generelle wirtschaftliche Zusatzleistung für jede Kassenordination. Und vor allem als das, was sie ursprünglich sein sollen: eine Versorgungslösung dort, wo eine reguläre öffentliche Apotheke nicht sinnvoll möglich oder erreichbar ist.
Auch abseits dieser grundsätzlichen Frage bleiben nach der Präsentation einige methodische Fragen offen. So wird behauptet, Österreich würden rund 600 Apothekenstandorte fehlen, um den EU-Durchschnitt zu erreichen. Dafür werden öffentliche Apotheken pro 100.000 Einwohner:innen international verglichen und anschließend die österreichischen ärztlichen Hausapotheken hinzugerechnet. Ob und wie ärztliche Medikamentenabgabe in den jeweiligen Vergleichsländern in diesen Zahlen berücksichtigt wird, geht aus den präsentierten Folien nicht hervor. Bemerkenswert ist jedenfalls, dass der Heilmittelreport 2026 der Sozialversicherung die Situation deutlich anders beschreibt. Öffentliche und ärztliche Hausapotheken gemeinsam ergaben 2025 insgesamt 2.251 Standorte; der Bericht spricht ausdrücklich von einer hohen Versorgungsdichte im Apothekenbereich. Hausapotheken sieht der Dachverband dabei als Ergänzung dort, wo wohnortnah keine öffentliche Apotheke vorhanden ist.
Auch die behaupteten Einsparungen von mindestens 160 Millionen Euro durch kürzere Wege beruhen weiterhin auf einer Modellrechnung über Weg- und Wartezeiten. Die Presseunterlage nennt für 2020 32 Millionen Stunden und rund 320 Millionen Euro volkswirtschaftliche Kosten. Wie viel dieser Zeit durch eine bundesweite Freigabe tatsächlich wegfallen würde und welche konkreten Wege dafür angenommen werden, wird in den Präsentationsunterlagen nicht dargestellt. Ähnliches gilt für die Klimazahl. In den Originalunterlagen ist von rund 30.000 Tonnen CO₂ pro Jahr durch PKW-Fahrten zu Apotheken die Rede. Eine nachvollziehbare Berechnung mit Zahl der Fahrten, durchschnittlicher Weglänge und angenommenem Anteil vermeidbarer Fahrten wird auf den präsentierten Folien nicht gezeigt. Solche Zahlen können stimmen. Aber wenn sie Grundlage für einen tiefgreifenden Systemumbau sein sollen, muss ihre Herleitung nachvollziehbar sein.
Wenn wir schon darüber sprechen, die Arzneimittelversorgung moderner, effizienter und patient:innenorientierter zu gestalten, sollten wir endlich über Wirkstoffverschreibung reden. Der Grundgedanke ist einfach: Die Ärztin oder der Arzt entscheidet, welcher Wirkstoff in welcher Stärke, Darreichungsform und Dosierung medizinisch notwendig ist. Nicht zwingend darüber, welche konkrete Marke auf der Packung stehen muss. Die Apotheke kann anschließend – selbstverständlich nach klaren Qualitätsregeln und mit medizinisch notwendigen Ausnahmen – ein geeignetes wirkstoffgleiches Präparat abgeben. Generika müssen denselben Wirkstoff in gleicher Menge enthalten und ihre Bioäquivalenz zum Referenzarzneimittel nachweisen. Das BASG stellt ausdrücklich klar, dass sie denselben Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen unterliegen. Kurios ist: Österreich kennt die Wirkstoffverschreibung rechtlich bereits für grenzüberschreitende Rezepte. Soll ein Rezept in einem anderen EWR-Staat eingelöst werden, muss grundsätzlich der internationale Wirkstoffname – der INN – angegeben werden. Ausnahmen gibt es unter anderem für biologische Arzneimittel und dann, wenn die Verschreibung eines konkreten Produkts medizinisch erforderlich ist. Für ein normales österreichisches Rezept schreibt das Rezeptpflichtgesetz dagegen weiterhin den Namen des konkreten Arzneimittels vor. Hier wäre eine echte Modernisierung möglich. Die Wirkstoffverschreibung stärkt die medizinische Entscheidung der Ärzt:innen, ermöglicht mehr Wettbewerb zwischen gleichwertigen Präparaten, erleichtert den Umgang mit Lieferengpässen und kann Kosten reduzieren.
Und sie trennt zwei Dinge sauber voneinander: Die medizinische Entscheidung über die Therapie und die wirtschaftliche Entscheidung über das konkrete verfügbare Präparat.
All das ist kein Argument gegen ärztliche Hausapotheken. Wer in einer abgelegenen Gemeinde lebt, nach einem Hausbesuch dringend ein Medikament braucht und keine vernünftig erreichbare öffentliche Apotheke hat, soll nicht unnötig durch die Gegend fahren müssen. Dafür gibt es Hausapotheken. Dafür sind sie sinnvoll. Aber eine Versorgungslösung für konkrete regionale Situationen ist etwas anderes als ein bundesweites Dispensierrecht für jede allgemeinmedizinische Kassenordination bis hinein nach Wien. Vor allem ist sie keine Antwort auf die entscheidende Herausforderung der kommenden Jahre.
Diese lautet: Wie schaffen wir Arbeitsbedingungen, unter denen junge Ärzt:innen gerne in die Kassenmedizin gehen und dort auch bleiben? Darauf gibt es längst Antworten. Teamarbeit. Flexible Arbeitszeiten. Gruppenpraxen. Primärversorgungseinheiten und -netzwerke. Anstellung. Jobsharing. Weniger Bürokratie. Moderne Kassenverträge. Eine faire Finanzierung medizinisch notwendiger Versorgung auch in dünn besiedelten Regionen. Genau dort sollten wir unsere Energie hineinstecken. Denn die Kassenordination der Zukunft sollte sich rechnen, weil wir medizinische Arbeit vernünftig organisieren und bezahlen. Nicht, weil wir schlechte – und von der Ärztekammer zumindest mitverantwortete – Rahmenbedingungen durch den zusätzlichen Verkauf von Pharmaprodukten kompensieren.
