In den letzten Tagen geisterte eine Meldung durch die Medien, angestoßen von Recherchen der „Kleinen Zeitung“. Es geht dabei um die Datenübertragung für die Bewilligung bestimmter Leistungen zwischen der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) und den steirischen Spitälern der KAGes (Krankenanstalten-Gesellschaft). Bis zum 01.01.2025 wurde die Kommunikation per Fax (!!!) bewältigt. Mit diesem Datum trat das Verbot der Fax-Übertragung in Kraft[1].
Passierte das überraschend? Nein, ganz und gar nicht. Im Gegenteil: bereits in den letzten Jahren war in Debatten zwischen den Systempartnern klar, dass die Verwendung von Fax um Patient:innen-Informationen zwischen einzelnen Akteuren hin und her zu transferieren abgeschaltet werden wird. Das hatte nicht nur etwas mit dem technischen Anachronismus von Fax zu tun, sondern auch mit der fraglichen Sicherheit. Bedeutete Fax früher eine direkte klar definierte Verbindung zwischen zwei Stellen, gilt das heute nicht mehr in dieser Form. Oder anders ausgedrückt: War die Übermittlung personenbezogener Daten per Fax in der Vergangenheit noch relativ sicher, weil beim Versand exklusive Ende-zu-Ende-Telefonleitungen genutzt wurden, so haben technische Änderungen in den Telefonnetzen mittlerweile dazu geführt, dass keine exklusiven Leitungen mehr genutzt werden, sondern die Daten paketweise in Netzen transportiert werden. Somit entspricht Fax schlicht nicht mehr den nötigen technischen Standrads für einen möglichst risikoarmen Transfer. Andere technische Lösungen sind daher umzusetzen.
Mit Abschluss der Verhandlungen zum FAG (Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden) war klar, dass es für die Abschaffung von Fax ein klares Datum gibt. Der FAG wurde im November 2023 paktiert, die Entscheidung mit der Fax-Abschaffung lag aber bereits spätestens mit Mitte 2023 unverrückbar am Tisch[1]. Die Zuständigen in der Steiermark hätten also (aller)spätestens ab Ende 2023 sich um das Ganze kümmern können. Vielleicht auch gemeinsam mit den anderen Bundesländern einheitliche Lösungen suchen können. Hat man nicht getan, und fast hat es, wenn man sich die Berichterstattung der Kleinen Zeitung dazu durchliest, etwas von Trotzigkeit. Dass die ÖGK seit der abgeschlossenen Kassenfusion 2019 eine gemeinsame einheitliche Organisation bildet, die schon alleine aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nach gemeinsamen in allen Bundesländern funktionierenden Grundlagen agieren muss, scheint den steirischen Verantwortlichen nicht ganz bewusst zu sein. Die ÖGK verweist nämlich im Artikel sehr wohl darauf, dass die neu zu definierenden Schnittstellen zwischen ÖGK und Spitälern einheitlich sein müssen. Anders gesagt: keine Sonderlösungen für die Steiermark, es hat derselbe Standard wie in den anderen 8 Bundesländern zur Anwendung zu kommen. Gescheiterweise, wie ich meine.
Es irritiert mich daher, wenn der steirische Landesstellenvorsitzende der ÖGK eigene regionale Lösungen einmahnt und einfordert. Wir sprechen seit Jahren davon, dass unser Gesundheitswesen endlich effizienter werden muss, und dabei für die Patient:innen in allen Bundesländern gleich leistungsfähig oder besser noch leistungsfähiger werden muss, und dann kommt die steirische ÖGK mit sowas. Anstatt sich endlich darum zu kümmern Lösungen zu suchen und zu finden und zu implementieren, sollen sich die anderen nach einem richten. Sorry, aber da geht mir schon die Hutschnur hoch.
Was das Ganze noch absurder macht: dem Vernehmen nach wurde bei der Landesgesundheitsreferent:innen-Konferenz im Oktober 2024 versucht, die längst bekannte Abkehr vom Faxen wieder aufzuweichen. Das legt bei mir den Verdacht nahe, dass es sich beim verschlampten Fax-Ende in der Steiermark auch um ein Scheitern mit Anlauf gehandelt hat. Man hat anstatt sich um die Lösung des Problems zu kümmern lieber versucht, die bereits bekannte und relevante Änderung abzuändern. Sollte das so sein, macht es die Geschichte nochmals absurder.
Wir haben in Österreich 9 Bundesländer, in Summe ca. 9 Mio. Menschen, und schaffen es offenbar nicht in diesem kleinen, relativ überschaubaren Land ein einheitliches, sauberes und datenschutzrechtlich konformes System binnen mindestens 12 Monate aufzustellen. Genau das ist das Problem. Es wird Zeit, dass sich das ändert. Alles andere ist absurd, nicht mehr zeitgemäß und unverständlich. Vor allem ist es aber ein Schlag ins Gesicht der Patient:innen und Versicherten im ganzen Land.